Meier GmbH Sanitär und Heizungstechnik

Industriestrasse 7 | 79258 Hartheim

E-Mail: info@meier-partner-heizung.com

Ihre voraussichtliche Förderberechnung (KfW 458)
Bei Öl/Kohle/Strom gibt es keine 20-Jahre-Frist.
Staffelung: 1. WE = 28.000 € | 2.-6. WE = je 15.000 € | ab 7. WE = je 8.000 €
Grundförderung (30%)
Klimageschwindigkeits-Bonus (16%)
Einkommens-Bonus (nur für Selbstnutzer)
Achtung: Der Einbau von neuen Gas- oder Ölheizungen wird durch die KfW (Programm 458) NICHT mehr gefördert.
Max. förderfähige Kosten (KfW-Deckelung):28.000,00 €
(Berechnung: 1 x 28.000 €)
Berücksichtigte Kosten für Berechnung:0,00 €
Gesamter Fördersatz:30 %
* Rechnerisch X%, jedoch gesetzlich auf max. Y% gedeckelt.
Voraussichtlicher staatlicher Zuschuss:0,00 €
Voraussichtlicher Eigenanteil (brutto):0,00 €

✅ Wichtige nächste Schritte für Ihre Förderung

  • 1. Vertragsschluss: Sie beauftragen uns. Das Angebot enthält die gesetzlich vorgeschriebene "auflösende Bedingung", damit der Vertrag förderkonform ist.
  • 2. BzA erhalten: Wir erstellen für Sie die "Bestätigung zum Antrag" (BzA). Die Nummer finden Sie oben rechts.
  • 3. Antrag stellen: Sie registrieren sich im KfW-Kundenportal und stellen mit der BzA-ID den Antrag (KfW 458).
  • 4. Finanzierung (optional): Nach der Zusage können Sie bei Bedarf über Ihre Hausbank den zinsvergünstigten KfW-Ergänzungskredit (358) beantragen.
  • 5. Einbau: Sobald die Zusage der KfW vorliegt, beginnen wir mit der Installation Ihrer neuen Heizung.
* Alle Angaben zur Förderung sind rein informativ und ohne Gewähr. Die Prüfung und endgültige Festsetzung der Förderhöhe obliegt allein der KfW. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Berechnung.

Ihre Förderung ab 21.07.2006