Berechnung der voraussichtlichen Förderung
Meier GmbH Sanitär und Heizungstechnik
Industriestrasse 7 | 79258 Hartheim
E-Mail: info@meier-partner-heizung.com
Ihre voraussichtliche Förderberechnung (KfW 458)
Staffelung: 1. WE = 30.000 € | 2.-6. WE = je 15.000 € | ab 7. WE = je 8.000 €
Grundförderung (30%)
Klimageschwindigkeits-Bonus (20%) Nur für Selbstnutzer: Tausch von Öl/Kohle/Nachtspeicher oder >20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung.
Effizienz-Bonus (5%) Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290) oder Erd-/Grundwasser.
Emissionsminderungs-Zuschlag (+ 2.500 € pauschal)
Einkommens-Bonus (30%) Nur für Selbstnutzer: Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €.
Achtung: Der Einbau von neuen Gas- oder Ölheizungen wird durch die KfW (Programm 458) NICHT mehr gefördert.
Max. förderfähige Kosten (KfW-Deckelung):30.000,00 €
(Berechnung: 1 x 30.000 €)
Berücksichtigte Kosten für Berechnung:0,00 €
Gesamter Fördersatz:30 %
* Rechnerisch 85%, jedoch gesetzlich auf max. 70% gedeckelt.
Voraussichtlicher staatlicher Zuschuss:0,00 €
Voraussichtlicher Eigenanteil (brutto):0,00 €
✅ Wichtige nächste Schritte für Ihre Förderung
- 1. Vertragsschluss: Sie beauftragen uns. Das Angebot enthält die gesetzlich vorgeschriebene "auflösende/aufschiebende Bedingung", damit der Vertrag förderkonform ist.
- 2. BzA erhalten: Wir erstellen für Sie die "Bestätigung zum Antrag" (BzA). Die Nummer finden Sie (sobald erstellt) oben rechts.
- 3. Antrag stellen: Sie registrieren sich im KfW-Kundenportal und stellen mit der BzA-ID den Antrag (KfW 458).
- 4. Finanzierung (optional): Nach der Zusage können Sie bei Bedarf über Ihre Hausbank den zinsvergünstigten KfW-Ergänzungskredit (358) für den Eigenanteil beantragen.
- 5. Einbau: Sobald die Zusage der KfW vorliegt, beginnen wir mit der Installation Ihrer neuen Heizung.
* Alle Angaben zur Förderung sind rein informativ und ohne Gewähr. Die Prüfung und endgültige Festsetzung der Förderhöhe obliegt allein der KfW. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Berechnung.
